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FÜR EINEN OPTIMALEN VERKAUF IHRER Wertgegenstände

Die vier Beratungsarten

Sie wollen es schnell und einfach (vgl. „Die einfachste Variante")? 

  • Sie verkaufen Ihre Wertgegenstände selbst (gemäß nachstehender Variante A).
  • Ich berate Sie dabei: vor Ort oder via Telefon / Mail / Videoberatung.
  • Sie nennen mir Ihre Objekte (und wissen sowohl um deren Legierung, Gewicht sowie Echtheit).
  • Ich nenne Ihnen den hierfür besten Ankäufer - inklusive mehrseitigem Exposé zu diesem.
  • Sie vertrauen meiner Expertise - ich vertraue auf Ihre Provisionszahlung.
  • Ohne Auktion, ohne vorherige Preisanfrage durch Sie, ohne Preisgarantie durch mich und ohne Beratungsprotokoll - daher mit abgespecktem Vertrag.
  • Sie organisieren das Verbringen (Verschicken oder direkt vor Ort) an den Ankäufer (Anleitung durch mich / Infos hier auf der Website).
  • Sie akzeptieren den Preisvorschlag des Ankäufers. Nach Erhalt des Geldes durch diesen schicken Sie mir eine Kopie der Abrechnung (per Mail).
  • Ich berechne die Provision, die Sie mir dann überweisen.

Varianten

Sechs Fragen: Wer? Wann? Wo? Wie? Warum und Was?
Offene Fragen zur Beratung beim Goldankauf? Hier die Antworten.

A - Verkauf der Objekte durch Sie
Die „typische" Form der Beratung (mit Preisgarantie!).

B - Kauf eines PDF-E-Books oder Buches mit Verkauf der Objekte durch Sie
Falls Sie alles lieber alleine regeln wollen. 

C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen 
Sofern Sie nicht versenden und trotzdem an hohen Erlösen teilhaben wollen. 

D - Ankauf der Objekte durch mich
Wenn Sie nicht versenden und alles sofort abwickeln wollen. Und trotzdem vielleicht etwas mehr Erlös erzielen wollen.


Zu A - Verkauf der Objekte durch Sie

Dies ist die klassische Form der Beratung. Sie verkaufen Ihre Objekte in eigenem Namen und auf Ihre eigene Rechnung. Ich berate Sie beim gesamten Verkaufsprozess bis zur letztendlichen Verkaufsentscheidung. Sie wickeln alle Vorgänge mit dem Ankäufer (ggf. dem Auktionator) und dem Transportunternehmen (sofern Sie nicht direkt vor Ort verkaufen) eigenständig ab. Ich unterstütze Sie dabei. 

 

Das Ganze können wir schneller und einfacher mit einem abgespeckten - oder aber mit einem umfangreicheren Dienstleistungsvertrag gestalten. Die Vergütungen hierzu sind identisch. Die einfachste Variante ist oben im Kasten beschrieben. Alle nachstehenden Informationen beziehen sich auf die umfangreiche Variante. 

1. Der Ablauf im Detail

1.1. Vorbereitung/Preisanfrage

  • Sie nennen mir die Wertgegenstände, die Sie verkaufen wollen.
  • Gut ist es, wenn Sie die Legierungsart und die Gewichte der Objekte kennen.
  • Bestenfalls haben Sie eine Preisanfrage bei mindestens zwei Goldankäufern oder Juwelieren bei Ihnen vor Ort gemacht (glaubhaft und nachvollziehbar); ggf. haben Sie ein aktuelles Gutachten.
  • Nennen Sie mir hierzu auch Tag und Uhrzeit der Begutachtung. Denn der Goldpreis kann kurzfristig durchaus deutlich schwanken. Diese Angaben sind für Ihre Preisgarantie (siehe weiter unten) wichtig.
  • Glaubhaft und nachvollziehbar bedeutet: Sie notieren die einzelnen Werte Ihrer Objekte anhand der Ankäufer-Beurteilung und bestätigen mir Name und Ort des oder der Test-Ankäufer. Das Ganze persönlich vor Ort, per Post, WhatsApp oder Mail. Hierzu können Sie auch das Formular „Preisanfrage Ankäufer" im Download-Bereich nutzen.

  • Wichtig: Benötigt werden die Werte je Objekt. Manche Ankäufer geben zunächst nur einen pauschalen Ankaufspreis für alle Objekte an. Bestehen Sie auf eine einzelne Nennung. Hierzu können Sie dem Ankäufer zum Beispiel mitteilen, dass Sie den Verkauf für mehrere Familienmitglieder durchführen.
  • Ich nenne Ihnen meinen Vorschlag zu dem Ankäufer, der für Ihre Objekte am besten geeignet ist. Gegebenenfalls sind das auch mehrere Ankäufer - zum Beispiel, wenn es sich lohnt, verschiedene Materialien an unterschiedliche Unternehmen zu verkaufen. Sie bekommen hierzu ein mehrseitiges Exposé je Ankäufer - mit Abläufen, Kontaktdaten und so weiter (erste Einblicke in Art und Umfang im Download-Bereich (B - Themenbereiche/„Einblicke"). 
  • Alle wesentlichen Gesichtspunkte halte ich in einem Beratungsprotokoll fest. Dieses beinhaltet wesentliche Kriterien, Ergebnisse und Entscheidungen der Beratung. Ich übermittele es Ihnen zur Kenntnis und gegebenenfalls zur Entscheidung - entweder per Mail oder auch postalisch.  

1.2. Verbringen an den/die Ankäufer (Verschicken oder Verkauf direkt vor Ort)

  • Sie verbringen die Wertgegenstände innerhalb von acht Wochen zu einem oder mehreren von mir vorgeschlagenen Ankäufer(n). Andernfalls erlischt Ihre Preisgarantie.
  • Zum Verbringen nutzen Sie ein gesetzlich ohnehin vorgeschriebenes Edelmetall-Begleitschreiben. Dieses können Sie sich auf den Websites der von mir empfohlenen Ankäufer oder bei mir im Download-Bereich herunterladen. Auf diesem vermerken Sie, dass Sie bei Materialunklarheiten vom Ankäufer benachrichtigt werden wollen. Und dass dieser Sie vor Vergütungsleistung über den Gegenwert der Objekte informiert.
  • Sie folgen den Anleitungen zum sicheren Verschicken, sofern Sie nicht vor Ort verkaufen sollten.

1.3. Beim Ankäufer

  • Der Ankäufer bestätigt Ihnen den Eingang und nennt Ihnen jeweils einen Preis pro Objekt. Je nach Ankäufer entweder per Mail, Telefon, WhatsApp oder eben vor Ort. Diesen stimmen Sie (bestenfalls) zu. Falls nein, dann rufen Sie mich kurzfristig an und wir besprechen das weitere Vorgehen.

  • Sie erhalten die Abrechnung und die genannte Vergütung für Ihre Objekte - je nach gewählter oder vom Ankäufer ermöglichter Art.

1.4. Nachbereitung

  • Sie schicken mir eine Kopie der Abrechnung des Ankäufers per Mail, WhatsApp oder Post.

  • Ich schicke Ihnen die Abrechnung der Provision (per Mail oder per Post), welche Sie dann begleichen.

  • Wir bereiten die Beratung zusammen nach.

1.5. Sonderfall Auktion

  • Sofern eine Auktion statt eines Ankaufs in Frage kommt, erhalten Sie Informationen zum grundsätzlichen Ablauf bei den wesentlichen Auktionatoren oder Auktionsplattformen.
  • Was den Ablauf bei mir anlangt, so sind gelten die meisten genannten Inhalte auch hier. Die Preisgarantie ist jedoch ausgeschlossen. Die achtwöchige Frist sowie das Edelmetall-Begleitschreiben entfallen. Details dann im Rahmen der Beratung.

2. Ihr Bonus: Die Preisgarantie

Ein Schreibheft mit Smartphone und PC. Im Heft steht "Bonus" geschrieben.
Ein Bonus ist immer gut!

2.1. Allgemeines

 

Ich gehe davon aus und werbe damit, dass ich Ihnen (mit) die besten Ankäufer am Markt empfehle. Daher gebe ich Ihnen bei dieser Beratungsart für den typischen Verkauf von einzuschmelzendem Edelmetall eine Garantie für den Fall, dass Sie mit der Beratung nicht zufrieden sein sollten. Das bedeutet: Zum einen ist die Provision erst dann fällig, wenn der Verkauf für Sie in Bezug auf den am Ende erzielten Erlös erfolgreich abgeschlossen ist. Zum anderen erstatte ich Ihnen die Kosten des Verbringens zum und vom Ankäufer, wenn Sie mit dessen Preisangebot nicht zufrieden sind. Es sei denn, der Ankäufer trägt die Kosten des Verschickens.

 

Für beide Fälle legen wir für jedes Objekt einen Basispreis fest. Und genau hierzu brauchen wir die Werte der Preisanfrage bei den Test-Ankäufern oder ein aktuelles Gutachten. Diese gleichen wir mit denen des Vertragstages bei mir und am Ende mit der Vergütung durch den Ankäufer ab. 

 

Und sollten Sie sich letztlich (wider Erwarten) doch für einen anderen als den von mir vorgeschlagenen Ankäufer entscheiden, entstehen keine Beratungskosten. Ich bitte Sie aber, mir dennoch die Abrechnung zuzuleiten (gerne auch anonym). Dadurch können der Datenpool erweitert und die Beratungsqualität weiter erhöht werden.

 

Ich gehe also mit der Beratung reichlich in Vorleistung. Im Grunde entspricht dies der Einräumung eines Rücktrittsrechts. Allerdings sind ein paar Voraussetzungen daran geknüpft, die alle gut nachvollziehbar sein dürften. 

 

2.2. Voraussetzungen der Preisgarantie

  • Die Preisgarantie gilt ausschließlich für den Ankauf von einzuschmelzendem Material (Altgold / Altsilber / Altplatin / Altpalladium / Zahngold). Denn nur in diesem Fall kann man Preise vorab leicht, stimmig und zielführend vergleichen. Ausgeschlossen sind daher Objekte, die aus anderen Materialien bestehen, nicht zur Schmelze beziehungsweise als Kommissionsware zum Weiterverkauf angekauft oder einer Auktion zugeführt werden.
  • Vorliegen einer Preisanfrage bei mindestens einem Testankäufer oder Gutachter.
  • Klar ist: Der Kurs der Edelmetalle schwankt. Sie können sich daher bei fallenden Kursen im Verlauf des Beratungsprozesses nicht darauf berufen, dass die Beratung nicht erfolgreich war, nur weil die Kurse fielen.
  • Zudem gelten für die Garantie ein paar nachvollziehbare Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel bei gefälschten, imitierten oder solchen Objekten, die sich später als nur vergoldet herausgestellt haben. Details und ein Berechnungsbeispiel finden Sie in den AGB oder in den Downloads (C - Downloads Formulare und Dokumente).

3. Die Konditionen

3.1. Beratung per Telefon, Videobesprechung (mit einfachem Link) oder Mail

Die meistgenutzte Variante. Damit können wir alles abwickeln, was für den Altgoldverkauf notwendig ist. Ein Termin vor Ort ist nicht nötig. Das minimiert den gegenseitigen Zeitaufwand.


a) Mindestwert Beratung

  • Keiner. Sie können gerne jederzeit Informationen anfragen.
  • Eine umfangreichere Beratung ergibt erst ab circa 200 Euro Gegenwert der Objekte Sinn. 

b) Provision

  • 2,5 % + Mehrwertsteuer vom Gesamterlös beim Ankäufer oder Auktionator.
  • Nur im Erfolgsfall; vergleiche „Ihr Bonus: Die Preisgarantie" weiter oben. 
  • Zudem Deckelung der Provision auf einen Verkaufs-Gegenwert von Euro 5.000.

3.2. Beratung vor Ort (bei mir hier in Wiesbaden)

Falls Ihnen ein direktes Kennenlernen wichtig ist. Sie verschicken selbst. Mindestwert Beratung / Provision wie bei 3.1..

 

3.3. Beratung vor Ort (bei Ihnen)

Sollten Sie eine Beratung bei Ihnen zu Hause wünschen, findet diese abhängig von der Entfernung zu Ihrem Wohnort
und dem ungefähren Gegenwert der Objekte statt. Sprechen wir darüber.

 

a) Richtwerte Beratung bei Ihnen (größere Entfernungen auf Anfrage)

  • 10 bis 50 km (one way) / Gegenwert der Objekte circa 1.500 Euro.
  • 50 bis 100 km (one way) / Gegenwert der Objekte circa 1.500 - 2.500 Euro.
  • Über 100 km (one way) / Gegenwert der Objekte > 2.500 Euro.

b) Provision

  • 5,0 % + Mehrwertsteuer vom Gesamterlös beim Ankäufer oder Auktionator.
  • Nur im Erfolgsfall; vergleiche „Ihr Bonus: Die Preisgarantie" weiter oben.
  • Zudem Deckelung der Provision auf einen Verkaufs-Gegenwert von Euro 5.000.
  • Anreisekosten und -zeiten sind abgedeckt.

Zu B - Kauf eines PDF-E-Books/Buches mit Verkauf der Objekte durch Sie

Falls Sie alles lieber alleine regeln wollen. 
Sie bekommen alle wichtigen Informationen, die auch ein persönlich beratener Kunde erhält: Alle Inhalte der Website inklusive aller Downloads plus

  • Nennung der drei wesentlichen Ankäufer.
  • Zudem die weiteren Ankäufer mit Expertise bei besonderen Materialien oder guter Verteilung innerhalb Deutschlands.
  • Sämtliche wichtige Daten, Ablaufpläne und Besonderheiten der drei Ankäufer in jeweils mehrseitigen Exposés.
  • Beide Varianten finden Sie im Downloadbereich unter A - Downloads Buch, Whitepaper und E-Book.
  • Gerne können Sie auch nach dem Kauf noch Kontakt zu mir aufnehmen - falls etwas offengeblieben ist. Dieser Abgleich ist für acht Wochen nach Übersendung kostenfrei für Sie möglich. Die Zahlung einer Provision entfällt in diesem Fall. 
  • Eine Preisgarantie ist aufgrund der Nichtvorlage einer taggenauen Preisanfrage bei einem Testankäufer und dadurch fehlender Basis nicht beinhaltet.
  • Der Kauf eines der Bücher ergibt ab einem Gegenwert der Objekte von circa 500 Euro (PDF-E-Book) / 500-1.000 Euro (Buch) für Sie Sinn.

PDF-E-Book.

Spiralbuch.


Zu C - Verkauf der Objekte durch mich mit Pfandhinterlegung bei Ihnen

Falls Sie nicht versenden und trotzdem an hohen Erlösen teilhaben wollen. Ich verkaufe Ihre Objekte in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung (wie bei einer Vollmacht). Zu Ihrer Sicherheit hinterlege ich den Betrag bei Ihnen, den Ihnen ein Test-Ankäufer vorher glaubhaft und nachvollziehbar geboten hat. Hierzu vergleichen wir den Preis zum Datum Ihrer Anfrage beim Test-Ankäufer mit dem des Tages der Übergabe der Objekte an mich.

 

Ich nehme Ihre Objekte mit und verbringe diese zu einem Ankäufer, welcher für Ihre Situation der Beste ist (eventuell auch mehrere). Sie erhalten parallel ein mehrseitiges Exposé über diese(n). Der Verkaufserlös fließt auf mein Konto. Den Mehrerlös gegenüber dem hinterlegten Betrag teilen wir 50:50 - abzüglich gegebenenfalls Provision + Mehrwertsteuer (je nach Ort der Beratung). Hinzu kommen einige Mitwirkungspflichten, die wir beide zu erfüllen haben. Dadurch ist die Abwicklung etwas komplexer. Diese Variante bietet aber sehr gute Chancen für beide Seiten. Ich unterrichte Sie schnellmöglich über das Ergebnis des Verkaufs.

 

Falls es wider Erwarten keinen Mehrwert geben sollte (unabhängig vom zwischenzeitlichen Kursverlauf des jeweiligen Börsenpreises - das heißt auch wenn dieser fällt), haben sie die Sicherheit, nichts zu verlieren. Denn der hinterlegte Betrag befindet sich in Ihren Händen. Und ich verkaufe Ihre Objekte nicht, falls nicht ein Ergebnis über dem hinterlegten Betrag zu erzielen ist. Eine Provision entsteht dann nicht für Sie. Zur Rückabwicklung tauschen wir Objekte gegen hinterlegtes Geld. Sie müssten dann eine andere Option zum Verkauf Ihrer Objekte in Erwägung ziehen.

 

Voraussetzungen

  • Diese Beratungsart kann aufgrund der Geldhinterlegung nur bei Ihnen vor Ort oder bei mir stattfinden.
  • Sie erfordert aufgrund der Komplexität und der Hinterlegung einen etwas umfangreicheren Vertrag

Die Konditionen

1. Beratung vor Ort (bei mir hier in Wiesbaden)

a) Mindestwert Beratung

  • Eine Beratung ergibt aufgrund der Teilung des Erlöses erst ab circa 500 Euro Gegenwert der Objekte Sinn. 

b) Provision

  • 50 % vom Mehrerlös + Mehrwertsteuer.
  • Nur im Erfolgsfall (wenn ein Mehrerlös im Vergleich zum hinterlegten Betrag erzielt wird und dieser die Provisionskosten übersteigt).
  • Keine zusätzliche Provision.
  • Zudem Deckelung der Provision auf einen Verkaufs-Gegenwert von Euro 5.000.

2. Beratung vor Ort (bei Ihnen)
Sollten Sie eine Beratung bei Ihnen zu Hause wünschen, findet die Beratung abhängig von der Entfernung zu Ihrem Wohnort und dem ungefähren Gegenwert der Objekte statt. Reden wir darüber.

a) Richtwerte Beratung bei Ihnen (größere Entfernungen auf Anfrage)

  • 10 bis 50 km (one way) / Gegenwert der Objekte circa 1.000 Euro.
  • 50 bis 100 km (one way) / Gegenwert der Objekte circa 1.000 - 1.500 Euro.
  • Über 100 km (one way) / Gegenwert der Objekte > 1.500 Euro.

b) Provision

  • 50 % vom Mehrerlös + Mehrwertsteuer.
  • 2,5 % + Mehrwertsteuer vom Gesamterlös beim Ankäufer.
  • Nur im Erfolgsfall (wenn ein Mehrerlös im Vergleich zum hinterlegten Betrag erzielt wird und dieser die Provisionskosten übersteigt).
  • Anreisekosten und -zeiten sind abgedeckt.
  • Zudem Deckelung der Provision auf einen Verkaufs-Gegenwert von Euro 5.000.

Hinweis: Bei dieser Beratungsart gibt es eine sehr „bequeme“ Variante. Bei dieser müssen Sie sich um nichts kümmern. Ein Angebot leite ich Ihnen auf Anfrage gerne separat zu.


Zu D - Ankauf der Objekte durch mich

Alter Schmuck, der auf mehreren Euro-Scheinen liegt.
Auch eine Option - Goldankauf durch mich

Falls Sie nicht versenden und alles sofort abwickeln wollen. Und vielleicht etwas mehr Erlös erzielen wollen. In diesem Fall fungiere ich als Käufer Ihrer Objekte - anstatt eines anderen Ankäufers. Sie nennen mir die Preisanfrage des glaubhaft und nachvollziehbar höchst bietenden Test-Ankäufers. Wir stimmen uns dann über den Preis ab und schauen, ob ein Ankauf durch mich überhaupt Sinn ergibt (denn ich muss Ihre Objekte für mich mehrwertsteuerpflichtig an einen anderen Ankäufer weiterverkaufen). Hierzu vergleichen wir den Preis zum Datum Ihrer Anfrage beim Test-Ankäufer mit dem des Verkaufstages bei mir.

die konditionen

  • Diese Beratungsart ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur direkt bei mir in Wiesbaden möglich. Denn ein    Goldankauf im Reisegewerbe (§ 56 GewO) ist bei Beträgen über 40 Euro grundsätzlich verboten. Wir finden sicher eine ortsangemessene Regelung - sprechen wir also darüber.
  • Sie erfordert aufgrund der Ankaufssituation einen Vertrag.
  • Ein Ankauf ergibt aufgrund des Aufwandes für beide Seiten erst ab einem Wert von 200 Euro Sinn.
  • Es fällt keine Provision an.
  • Der Ankauf erfolgt mehrwertsteuerfrei.  

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