Im Downloadbereich oder als Link finden Sie hierzu folgende Informationen und Formulare:
Vorbemerkung
Ich berate ausschließlich beim Verkauf von Wertgegenständen (= „Objekte") an Goldankäufer (ggf. auch mittels Auktionatoren), das heißt nicht beim Kauf von Edelmetallen jeglicher Art. Ihnen stehen dabei grundsätzlich folgende Beratungsarten offen:
A - Verkauf der Objekte durch Sie
Die „typische" Form der Beratung (mit Preisgarantie!).
B - Kauf eines PDF-E-Books oder Buches mit Verkauf der Objekte durch Sie
Falls Sie alles lieber alleine regeln wollen.
C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen
Sofern Sie nicht versenden und trotzdem an hohen Erlösen teilhaben wollen.
D - Ankauf der Objekte durch mich
Wenn Sie nicht versenden und alles sofort abwickeln wollen. Und trotzdem vielleicht etwas mehr Erlös erzielen wollen.
Bei allen Varianten berate und begleite ich Sie von der Vorbereitung bis zum für Sie erfolgreichen Verkauf. Die für Sie stimmige Beratungsart legen wir im Laufe unseres Kontakts fest. Denn jede hat ihren Vorteil - abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer Situation.
Details zu den einzelnen Optionen finden Sie unter Beratungsarten. Eine Zusammenfassung zum Herunterladen entnehmen Sie den Downloads unter C - Downloads Formulare und Dokumente/Leistungsbeschreibung.
Verlässlichkeit beim Ablauf ist neben hohem Erlös das Kriterium beim Verkauf Ihrer Wertgegenstände. Dazu gehören alle Vorgänge beim ausgewählten Ankäufer. Aber natürlich auch das Vertrauen in die Beratung. Den Kapiteln „Ihr Berater“ und „Finanzielles“ entnehmen Sie einige Informationen zu meinem Hintergrund. In den Beratungsarten sowie in den AGB finden Sie umfangreiche Beschreibungen des Ablaufs der Beratung. Diese ermöglichen Ihnen tiefe Einblicke ins Geschehen.
Ergänzt wird dies durch einen umfassenden Datenschutz. Mit zeitgemäßer Verschlüsselung Ihrer Daten im SSL-Format. Zu allen wichtigen Themen der Beratung erstelle ich ein kurzes Beratungsprotokoll. Und stehe Ihnen im Verlauf der Abwicklung mit dem Ankäufer mit Rat und Tat zur Seite - falls erforderlich. Nach erfolgreichem Verlauf gibt es zudem eine kleine Nachbereitung zur Abrundung.
Hinzu kommt, dass die Vergütung (außer beim Kauf des PDF-E-Books oder Buches unter Beratungsart B) erst bei für Sie erfolgreichem Verkauf anfällt. Ihr „Risiko“ beschränkt sich also darauf, dass ich Ihnen möglicherweise nicht den besten Ankäufer nenne. Und Sie etwaige Kosten der Rücksendung zu tragen haben, falls Sie dem Verkaufspreis nicht zustimmen. Ich gehe aufgrund der umfangreichen Testungen davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird. Zudem gebe ich Ihnen in den typischsten Verkaufsfällen eine Preisgarantie.
Fakt ist: Selbst, wenn es für die Abwicklung manchmal etwas hinderlich ist - alle Beratungsarten erfordern einen schriftlichen Vertrag. Das hat vor allen Dingen mit dem gesetzlich notwendigen Einbezug des Datenschutzes sowie des Widerrufsrechtes zu tun. Inhalte, die Ihrer Sicherheit dienen. Zudem gibt es bei bestimmten Beratungsarten weitere gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform erfordern. So zum Beispiel bei Beratungsart C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen oder bei Geschäften, die das Thema Geldwäsche tangieren.
Dennoch gibt es vertragliche Gestaltungsspielräume, welche ich gerne im gegenseitigen Interesse nutzen mag. Das Ziel: Verschlankung eines ansonsten doch eher umfangreichen Vertrages und Beschleunigung der Abwicklung. Hierzu dient der folgende Vorschlag. Details dann im Beratungsgespräch sowie im nachstehenden Link „Beratungsart A".
Diese Option gilt für die typische Beratungsart A - Verkauf der Objekte durch Sie.
Details zum Abgleich finden Sie auch in den AGB.
Diese Option gilt für alle Beratungsarten (A-D). Wenn wir gemeinsam entscheiden, dass es besser ist, alle Inhalte festzuhalten. Oder die Art der Abwicklung beziehungsweise gesetzliche Bestimmungen dies erfordern.
Die Unterzeichnung erfolgt entweder direkt vor Ort oder online. Online geschieht dies mittels einfacher elektronischer Unterschrift:
*Ausnahme: Die Beratungsart C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen beinhaltet zwar eine Vollmacht, die den Formvorschriften bei Unterschriftsleistung unterliegt und daher persönlich erfolgen muss. Da die Abwicklung und mit ihr die Vertragsunterzeichnung aber ohnehin direkt vor Ort geschieht, erübrigt sich das Thema „elektronische Unterschrift“.
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