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für einen guten verlauf

Die Beratung bei Ihrem Altgold-Verkauf

Was Sie in diesem Kapitel erfahren


Im Downloadbereich oder als Link finden Sie hierzu folgende Informationen und Formulare:

  • AGB;
  • Verträge;
  • Preisgarantie: Diese bekommen Sie bei der „typischsten" Beratungsart;
  • Einstimmung Beratungsgespräch: Damit alles geschmeidiger verläuft;
  • Preisanfrage Ankäufer: Wichtig zur Vorbereitung der Beratung;
  • Beratungsprotokoll: Damit nichts vergessen geht;
  • Edelmetall-Begleitschreiben: Gesetzlich notwendig beim Altgold-Verschicken;
  • Einblicke - in den Test, die Ankäuferauswahl und das Exposé, das Sie erhalten werden.

Ein erster Einblick - die vier Beratungsarten

Vier Puzzleteile mit verschiedenen Farben
Die vier Beratungsarten

Vorbemerkung

Ich berate ausschließlich beim Verkauf von Wertgegenständen (= „Objekte") an Goldankäufer (ggf. auch mittels Auktionatoren), das heißt nicht beim Kauf von Edelmetallen jeglicher Art. Ihnen stehen dabei grundsätzlich folgende Beratungsarten offen: 

 

A - Verkauf der Objekte durch Sie

Die „typische" Form der Beratung (mit Preisgarantie!).

 

B - Kauf eines PDF-E-Books oder Buches mit Verkauf der Objekte durch Sie

Falls Sie alles lieber alleine regeln wollen. 

 

C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen 

Sofern Sie nicht versenden und trotzdem an hohen Erlösen teilhaben wollen. 

 

D - Ankauf der Objekte durch mich

Wenn Sie nicht versenden und alles sofort abwickeln wollen. Und trotzdem vielleicht etwas mehr Erlös erzielen wollen.

 

Bei allen Varianten berate und begleite ich Sie von der Vorbereitung bis zum für Sie erfolgreichen Verkauf. Die für Sie stimmige Beratungsart legen wir im Laufe unseres Kontakts fest. Denn jede hat ihren Vorteil - abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer Situation. 

 

Details zu den einzelnen Optionen finden Sie unter BeratungsartenEine Zusammenfassung zum Herunterladen entnehmen Sie den Downloads unter C - Downloads Formulare und Dokumente/Leistungsbeschreibung

Zentrale Themen - Vertrauen und eine sichere Abwicklung

Eine schöne, gelbe Blume ist mit einem alten, sicheren Vorhängeschloss verbunden.
Wichtig - die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Verlässlichkeit beim Ablauf ist neben hohem Erlös das Kriterium beim Verkauf Ihrer Wertgegenstände. Dazu gehören alle Vorgänge beim ausgewählten Ankäufer. Aber natürlich auch das Vertrauen in die Beratung. Den Kapiteln „Ihr Berater“ und „Finanzielles“ entnehmen Sie einige Informationen zu meinem Hintergrund. In den Beratungsarten sowie in den AGB finden Sie umfangreiche Beschreibungen des Ablaufs der Beratung. Diese ermöglichen Ihnen tiefe Einblicke ins Geschehen.

 

Ergänzt wird dies durch einen umfassenden Datenschutz. Mit zeitgemäßer Verschlüsselung Ihrer Daten im SSL-Format. Zu allen wichtigen Themen der Beratung erstelle ich ein kurzes Beratungsprotokoll. Und stehe Ihnen im Verlauf der Abwicklung mit dem Ankäufer mit Rat und Tat zur Seite - falls erforderlich. Nach erfolgreichem Verlauf gibt es zudem eine kleine Nachbereitung zur Abrundung.

 

Hinzu kommt, dass die Vergütung (außer beim Kauf des PDF-E-Books oder Buches unter Beratungsart B) erst bei für Sie erfolgreichem Verkauf anfällt. Ihr „Risiko“ beschränkt sich also darauf, dass ich Ihnen möglicherweise nicht den besten Ankäufer nenne. Und Sie etwaige Kosten der Rücksendung zu tragen haben, falls Sie dem Verkaufspreis nicht zustimmen. Ich gehe aufgrund der umfangreichen Testungen davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird. Zudem gebe ich Ihnen in den typischsten Verkaufsfällen eine Preisgarantie.  

Verträge abschießen: Ja oder nein?

Eine Frau und ein Mann klatschen sich nach erfolgreicher Beratung ab.
Das Ergebnis - ein sehr guter Beratungserfolg

Die erfordernisse

Fakt ist: Selbst, wenn es für die Abwicklung manchmal etwas hinderlich ist - alle Beratungsarten erfordern einen schriftlichen Vertrag. Das hat vor allen Dingen mit dem gesetzlich notwendigen Einbezug des Datenschutzes sowie des Widerrufsrechtes zu tun. Inhalte, die Ihrer Sicherheit dienen. Zudem gibt es bei bestimmten Beratungsarten weitere gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform erfordern. So zum Beispiel bei Beratungsart C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen oder bei Geschäften, die das Thema Geldwäsche tangieren.

 

Dennoch gibt es vertragliche Gestaltungsspielräume, welche ich gerne im gegenseitigen Interesse nutzen mag. Das Ziel: Verschlankung eines ansonsten doch eher umfangreichen Vertrages und Beschleunigung der Abwicklung. Hierzu dient der folgende Vorschlag. Details dann im Beratungsgespräch sowie im nachstehenden Link Beratungsart A".

Die einfachste Variante: Gegenseitiges Vertrauen - abgespeckter Vertrag

Diese Option gilt für die typische Beratungsart A - Verkauf der Objekte durch Sie.

Details zum Abgleich finden Sie auch in den AGB.

  • Sie verkaufen Ihre Wertgegenstände eigenständig;
  • Aufgrund der Lektüre der Seiten hier und unseres Beratungskontaktes haben Sie Vertrauen in die Auswahl der von mir vorgeschlagenen Ankäufer und den Ablauf der Beratung;
  • Da auch ich Vertrauen in Sie gefasst habe, verzichten wir beide auf einige vertragliche Inhalte - ohne Wesentliches zu vernachlässigen. Das macht Vieles einfacher.

Die „normale“ Variante: Umfangreiche Vertragsbeziehung

Diese Option gilt für alle Beratungsarten (A-D). Wenn wir gemeinsam entscheiden, dass es besser ist, alle Inhalte festzuhalten. Oder die Art der Abwicklung beziehungsweise gesetzliche Bestimmungen dies erfordern. 

die unterschrift

Die Unterzeichnung erfolgt entweder direkt vor Ort oder online. Online geschieht dies mittels einfacher elektronischer Unterschrift:

  • Ich schicke Ihnen die von mir mittels eingescannter eigener Unterschrift unterzeichneten Vertragsunterlagen (Version: PDF - Acrobat Reader).
  • Sie unterschreiben diese an der jeweils vorgesehenen Stelle und schicken mir die signierten, eingescannten Dokumente anschließend wieder zu.
  • Die Unterschrift kann dabei auf verschiedenem Wege erfolgen:
    a) Durch Hochladen einer bereits vorher von Ihnen eingescannten Unterschrift.
    b) Durch eine vom Computer generierte Unterschrift, indem Sie die Buchstaben Ihres Namens eingeben.
    c) Mittels direktem Unterschreiben (Maus/Touchpad = die Fläche, welche die Maus ersetzt).
    d) Auf iPhones oder iPads können PDF-Dokumente direkt unterschrieben werden. 
  • Rechtlicher Hintergrund: 
    https://www.law-blog.de/1021/einhaltung-der-schriftform-durch-scan-oder-e-mail/ sowie
    https://www.bdp-team.de/rechtsberatung/recht-die-tuecken-der-schriftform 
    „Solange der Gesetzgeber den Beteiligten keine besonderen Formvorschriften auferlegt (diese gibt es bei den vorliegenden Verträgen mit einer Ausnahme* nicht; Anm. d. V.), können vertragliche Erklärungen ohne Weiteres auch durch eingescannte Unterschriften (o. Dgl. - vgl. a) bis d); Anm. d. V.) dokumentiert werden. Das bedeutet, dass der Vertrag bzw. die Gestaltungserklärung (wie eine Kündigung) dann als mündliche Willenserklärung mit Zugang bei dem Empfänger vollwirksam wird. Die eingescannte Unterschrift dokumentiert dann lediglich zu Beweiszwecken, dass die Erklärung abgegeben worden ist.“  
  • Bei Bedarf erhalten Sie im Rahmen der Vertragsabwicklung eine Anleitung zum Unterschreiben von PDF-Dokumenten (Acrobat Reader). Der Vorgang ist sehr einfach durchzuführen.

*Ausnahme: Die Beratungsart C - Verkauf der Objekte durch mich mit Hinterlegung eines Geldbetrages bei Ihnen beinhaltet zwar eine Vollmacht, die den Formvorschriften bei Unterschriftsleistung unterliegt und daher persönlich erfolgen muss. Da die Abwicklung und mit ihr die Vertragsunterzeichnung aber ohnehin direkt vor Ort geschieht, erübrigt sich das Thema „elektronische Unterschrift“.


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Abbildungsnachweis: Oben: Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay - Mitte: Bild von klimkin auf Pixabay - Unten: Photo by krakenimages on Unsplash