Der Rückversand durch den Ankäufer
Ein Rückversand der Objekte kommt in zwei Fällen in Betracht:
- Fall A: Sie nehmen das Angebot des Ankäufers komplett oder in Teilen nicht an. Dann steht ein Rückversand aller oder eines Teiles Ihrer Objekte an;
- Fall B: Für den Ankäufer wertarme/wertlose oder vom Ankäufer nicht angekaufte Stücke gehen an Sie zurück. Sofern Sie das wünschen. Zum Beispiel Schmucksteine oder Goldimitate.
Gehen wir davon aus, dass diese Fälle aufgrund angemessener Beratung gar nicht erst entstehen. Das Thema könnte jedoch auf Sie zukommen, sofern Sie an einen Ankäufer geraten, der Ihnen zunächst viel verspricht und dann am Ende wenig hält.
Wer bezahlt den Rückversand, falls ich das Angebot nicht annehme? (= Fall A)
Normalerweise Sie als Kunde. Einige wenige Ankäufer schicken tatsächlich auch komplett kostenfrei zurück - egal, ob es nun zu einem Ankauf kam oder eben nicht. Sie sind auf Menge ausgelegt und gehen schlicht - statistisch klar belegt - davon aus, dass die wenigsten Kunden das Material zurückfordern, sofern sie es einmal auf den Weg geschickt haben. Natürlich haben sie die Rücksendefälle in ihrer Preiskalkulation bereits berücksichtigt.
Wer bezahlt den Rückversand von nicht Angekauftem? (= Fall B)
Normalerweise der Kunde. Je nach Volumen des Ankaufs ist mancher der Ankäufer aber auch so entgegenkommend, dieses auf seine Kosten zurückzuschicken - da es zu einem guten Geschäft kam. Das ist aber eher selten.
Wie lange dauert eine Rückabwicklung?
Nun - ein jeder Goldankäufer hat es lieber, wenn er auch zum Geschäftsabschluss kommt. Alles andere kostet Zeit und Geld. So auch die Rückabwicklung entweder eines gar nicht zustande gekommenen Ankaufs oder der nicht angekauften Materialien. Ich habe da auch so meine Erfahrungen durch das Testen gemacht. Die waren durchaus unterschiedlich. Von zwei Tagen bis zwei Wochen war alles dabei.
Wie ist der Rückversand versichert? Was muss ich dabei beachten?
Meist ergibt sich folgende Situation: Der Hinversand erfolgte beispielsweise durch einen Werttransport, welcher durch den Ankäufer oder Sie bezahlt wurde, da er eine höhere Versicherung vorsah, als beim normalen Versand (> 500 Euro). Einfach deshalb, weil die Objekte mehr wert sind. Das Problem: Der Ankäufer bezahlt in manchen Fällen zwar einen Rücktransport, aber nur als klassischen Versand bis 500/510/520 Euro. Die Folge: Keine! Versicherungsdeckung. Null!
Wir gehen mal davon aus, dass dies alles nicht notwendig ist, da das bestmögliche Ankaufsunternehmen selektiert wurde und der Preis stimmt. Aber der ein oder andere mag vielleicht bei einem Online-Ankäufer antesten, um danach bei einem anderen eine zweite Meinung oder ein zweites Angebot einzuholen (auf Preisänderung / Goldpreis aufgrund eines anderen Datums achten!). Das habe ich bei meinen Tests ja auch sehr umfangreich getan.
Sollten Sie also davon betroffen und nicht zufrieden mit einem Angebot sein: Achten Sie genau auf die Art der Rücksendung, das heißt auf den Versicherungswert. Sprechen Sie die Rückabwicklung genau mit dem Ankäufer ab. Besser noch: Vorab Rat einholen in Sachen richtig guter Ankaufsunternehmen!
Was einen etwaigen Rückversand noch unwahrscheinlich macht: Wenn man sich absolut im Klaren ist, dass die ausgewiesenen Preise (Goldrechner et cetera) sehr oft nicht stimmen. Und man für sein Altgold meist weniger bekommt, als das Objekt ursprünglich einmal wert war.
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Abbildungsnachweis: Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay
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