Finanzielle Aspekte des Altgold-Verkaufs
Abrechnung und Auszahlung
Wie detailliert ist die Abrechnung?
Bestenfalls sollte im Rahmen einer Einzelpostenauflistung klar erkennbar sein, wann welcher Kurs für welche Menge an Material vergütet wird. Das heißt alle Objekte, Legierungsbestandteile mit jeweiliger Menge und Preis. Bestenfalls werden auch Schmelzverluste ausgewiesen.
Wie steht es um das Thema „Belege“?
Ankaufsbelege sind durchaus steuerrelevant. Zudem ergeben sich Vorschriften aus dem Geldwäsche-Gesetz (GwG). Der Goldankauf (Umsatz mit Privaten) ist für den Ankäufer zwar mehrwertsteuerfrei. Natürlich aber einkommenssteuerpflichtig. Daher weist ein Ankauf ohne Quittung durchaus auf unlautere Geschäftsmethoden, damit auch tendenziell auf Niedrigpreise (= Gier des Ankäufers) hin.
Es ist meines Erachtens nämlich nicht so, dass ein „Schwarzankauf“ einen höheren Preis für den Kunden mit sich bringt. Für mich bedeutet das eher eine Bestätigung des Unseriösen auch gegenüber dem Kunden. Für den Einwand, dass es dann ja schon zu spät ist: Nein. Ohne Beleg ist das Geschäft erst einmal noch nicht vollzogen und damit nichtig. Sie könnten also noch auf die Herausgabe beharren.
Was ist bei einem Verkauf zu beachten, wenn ich als Unternehmer verkaufe?
Der typische Ablauf hier sieht wie folgt aus:
Goldpay (2021, 22.10.). Ankauf. Goldpay.
[…] „Nach Kaufangebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer (Unternehmer), an Goldpay.de eine ordnungsgemäße Rechnung zuzusenden, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Bezahlung des Kaufpreises wird erst unverzüglich nach Eingang der Rechnung vorgenommen.“ […]
In welcher Form erhalte ich mein Geld?
Klar ist: Nur beim Ankauf vor Ort gibt es auch Bargeld. Und manche der Online-Ankäufer bieten ja auch die direkte Abwicklung an. Standard ist die Überweisung, selten via Sofortüberweisung. Öfter wird auch ein Verrechnungsscheck angeboten, eher selten die Vergütung via PayPal.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?
Auch hier gibt es ziemliche Unterschiede. Von einem Werktag nach Wertabrechnung bis hin zu sieben, acht Tagen ist alles dabei. Per Echtzeitüberweisung oder PayPal auch binnen Sekunden. Aber das bieten nur sehr wenige Ankäufer an.
Ohnehin ist augenfällig, dass bei vielen Ankäufern nicht allzu umfangreich mit modernen Internetmedien umgegangen wird. Manch` Ankäufer ist da aber auch sehr gut aufgestellt. Über die Qualität der gezahlten Preise sagt das allerdings nichts aus. Dennoch ist sicher einigen Kunden wichtig, dass hier zeitgemäße, schnelle Abläufe stattfinden.
Kann ich mir auch Barren aus Feingold schmelzen lassen?
Nicht jeder Kunde legt Wert auf eine direkte monetäre Begleichung. Mancher mag gerne die Variante der Umwandlung von altem Schmuck wieder in Gold. Konkret: Die Auszahlung in Form von Feingold (Barren). Da ist also jemand so davon überzeugt, dass der Goldpreis langfristig steigt oder aber Gold sicher und wertstabil ist, dass er diese Möglichkeit vorzieht. Einige wenige Ankäufer bieten diese Option auch Privatkunden an - abhängig von einer Mindestmenge oder gegen Aufpreis.
Die Kosten
Wenn Sie allen bisherigen Ausführungen gefolgt sind, haben Sie alle wesentlichen Punkte identifizieren können, die beim Ablauf des Ankaufs auftreten. Einige dieser können Geld kosten. Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über diese Positionen.
Welche mögliche Kostenpositionen gibt es beim Altgold-Verkauf?
- Gegebenenfalls eine Schätzgebühr (Preisanfrage) bei einem stationären Ankäufer oder Juwelier im Vorfeld. Diese beträgt zum Beispiel 10 Euro oder 2-3 % des Gegenwertes, wird aber nicht immer erhoben und bei einem etwaigen Ankauf mit dem Ankaufspreis verrechnet (was ja nicht gewollt ist);
- In manchen Fällen die Entfassung werthaltiger oder für den Verkäufer interessanter Steine im Vorfeld. Manche Ankäufer berechnen auch die Diamantenbegutachtung, falls es sich um gutachterähnlichen Umfang bei wirklich werthaltigen Stücken handelt;
- Eventuell die Selbstzahlung der Schmelz-/Scheide oder Analysekosten bei größeren Mengen (Ziel: Erzielung von Großhandelspreisen) oder bei einer „Identitätswahrenden Scheidung“;
- Kosten des Verschickens;
- Kosten der Rücksendung. Falls man das Angebot des Ankäufers nicht annimmt beziehungsweise nicht Angekauftes zurückgeschickt wird und der Ankäufer dieses nicht zahlt;
- Kosten einer etwaigen Auktion (Abgeld und weitere Kostenpositionen);
- Beratungskosten. Sofern Sie eine Begleitung wünschen. Bedenken Sie aber auf jeden Fall, welchen Mehrertrag Sie erzielen könn(t)en!
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